Pfarrgemeinderat

Hinweis: der Pfarrgemeinderat und auch der Stiftungsrat wurden zum 31.12.2025 aufgelöst. Die Aufgaben dieser Gremien werden seit 1.1.2026 von Gremien der Röm.-Kath. Kirchengemeinde Mannheim übernommen.
 
 
Eine Kirchengemeinde lebt von dem Engagement und den Ideen der Menschen, die sich aktiv für die Gemeinschaft vor Ort einsetzen. Die Mitglieder der Gemeinden wählen alle fünf Jahre einen Pfarrgemeinderat. Dieses Gremium kümmert sich gemeinsam mit dem Seelsorgeteam um das Leben und Wirken der Gemeinde.
 
Die Wahl von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils zurück: Angeregt wurde die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur selbst sorgenden Gemeinde.
 
Für Fragen der Vermögensverwaltung ist der eigens hierfür gewählte Stiftungsrat zuständig. Der Pfarrgemeinderat wählt aus seiner Mitte Mitglieder dieses Gremiums, das für die Finanzen der beiden Kirchen Verantwortung trägt und dem Pfarrgemeinderat in regelmäßigen Abständen berichtet.